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Alltagstauglichkeitsprüfung

28. Januar 2026 durch
Administrator

Alltagstauglichkeitsprüfung – Gesetzliche Anforderungen für Hundehalterinnen und Hundehalter

Die Alltagstauglichkeitsprüfung ist ein Bestandteil des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes 2024 und dient dazu, die Fähigkeit von Mensch‑Hund‑Teams im Alltag nachzuweisen. Sie ergänzt die allgemeine Sachkundeausbildung und richtet sich an Personen, die bestimmte Hunde halten oder anmelden.

Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 (gültig seit 1. Dezember 2024) muss zusätzlich zur Sachkunde‑Ausbildung eine Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden, wenn ein großer Hund gehalten wird oder eine tierärztliche Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt wird.

Als großer Hund gelten Tiere mit einer ausgewachsenen Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg (Regel „40/20“). Die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung trifft auch Halterinnen und Halter bestimmter Rassen unabhängig von Größe und Gewicht.

Die Bestätigung über die Absolvierung der Prüfung muss der zuständigen Gemeinde vorgelegt werden.

Zielsetzung der Prüfung

Die Alltagstauglichkeitsprüfung verfolgt zwei zentrale Ziele:

  1. Nachweis von Grundwissen über den verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund – die Hundehalterin oder der Hundehalter muss zeigen, dass sie bzw. er die Bedürfnisse des Hundes versteht und angemessen auf Alltagssituationen reagieren kann.
  2. Sicheres und konfliktfreies Führen des Hundes im öffentlichen Raum – der Hund soll in typischen Alltagssituationen ein angemessenes Sozialverhalten zeigen und kontrollierbar geführt werden können.

Diese Anforderungen orientieren sich an realen Alltagssituationen und nicht an sportlichen Leistungen. Die Prüfung soll sicherstellen, dass der Hund in der Öffentlichkeit nicht zu Gefährdungen beiträgt.

Ablauf und Prüferinnen bzw. Prüfer

Die Prüfung wird von qualifizierten Personen abgenommen:

  • tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen und Hundetrainer
  • geprüfte Prüferinnen bzw. Prüfer, z. B. durch zugelassene Organisationen wie DogAudit eGen

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung über die Absolvierung, die der Gemeinde vorgelegt werden muss.

Fristen und Pflichten

  • Große Hunde: Die Bestätigung der positiv absolvierten Prüfung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen dokumentiert und der Gemeinde vorgelegt werden. Wird dies nicht fristgerecht erledigt, gilt der Hund als „auffällig“, was weitere Auflagen nach sich ziehen kann.
  • Für Hunde spezieller Rassen (z. B. begutachtete Listenrassen) gelten zusätzliche Bestimmungen und teils verpflichtende Leinen‑ und Maulkorbauflagen, bis eine positive Alltagstauglichkeitsprüfung vorliegt.

Bedeutung für Hundehalterinnen und Hundehalter

Die Alltagstauglichkeitsprüfung stellt sicher, dass Hunde und ihre Halterinnen bzw. Halter den Anforderungen des öffentlichen Raumes gewachsen sind. Sie schafft eine objektive Grundlage, die über die theoretische Sachkunde hinausgeht, und fördert das sichere Miteinander von Mensch und Hund im Alltag.

Alltagstauglichkeitsprüfung am Dogsworld Campus


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